Wie sind wir im Frauenbund versichert?
Informationen für Mitglieder zur Sammelversicherung im Katholischen Deutschen Frauenbund
I. Haftpflichtversicherung
Was bedeutet Haftpflichtversicherung allgemein?
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Danach ist der Schadensersatzanspruch grundsätzlich dann begründet, wenn dem Versicherten ein schuldhaftes Verhalten am Zustandekommen des Schadensfalles angelastet werden kann." (§ 823 Abs. 1 BGB)
Danach ist der Schadenersatzanspruch grundsätzlich dann begründet, wenn dem Versicherten ein schuldhaftes Verhalten am Zustandekommen des Schadenfalls angelastet werden kann.
Handelt es sich um unbegründete Ansprüche, z.B. mangels eines Verschuldens, muss die Haftpflichtversicherung den Anspruch des Geschädigten ablehnen. Eine Schuldanerkenntnis des Versicherten gegenüber dem Geschädigten darf nicht erfolgen, da ansonsten der Versicherungsschutz versagt werden kann.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst alle Aktivitäten des KDFB und seiner Einrichtungen:
- Veranstaltungen des KDFB, z.B. Vorstandssitzungen, Faschingsbälle, Seniorennachmittage, Basare, Spielfeste, Versammlungen ...
- Bildungsveranstaltungen
- Turn- und Gymnastikstunden
- Mutter-Kind-Gruppen
Versicherter Personenkreis
Alle Personen (Mitglieder, Nichtmitglieder, Ehren- und Hauptamtliche), während sie für den KDFB und seine Einrichtungen tätig sind.
Versicherungssumme
- 2.557.000 Euro pauschal für Personen und Sachschäden
- 52.000 Euro für Vermögensschäden
Schlüsselverlust
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln fremder Schließanlagen, die den Versicherten für die Ausübung der versicherten Tätigkeit überlassen wurden.
Nicht versichert sind
- Eigenschäden - Schäden, die sich ein Versicherter selbst oder dem KDFB im Rahmen seiner Tätigkeit zugefügt hat
- Schäden beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen - dafür ist generell die eigene Kfz- und Haftpflichtversicherung zuständig
- vorsätzlich verursachte Schäden
- spezielle Haftungen als Reiseveranstalter
II. Unfallversicherung
Versicherter Personenkreis
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Personen unabhängig von der Mitgliedschaft, während sie für den KDFB und seine Einrichtungen tätig sind.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst alle Aktivitäten des KDFB und seiner Einrichtungen:
- Veranstaltungen z.B. Vorstandssitzungen, Faschingsbälle, Seniorennachmittage, Basare, Spielfeste, Versammlungen ...
- Bildungsveranstaltungen
- Turn- und Gymnastikstunden
- Mutter-Kind-Gruppen
Leistungsumfang
Die Leistung aus der Unfallversicherung ist die summenmäßige Absicherung des o.g. Personenkreises durch den KDFB für den Fall, dass eine Versicherte durch einen Unfall im Rahmen ihrer Tätigkeit Dauerfolgen erleidet bzw. getötet wird. In diesem Fall erhält der Verunglückte bzw. dessen Hinterbliebenen unabhängig von anderen Leistungen einen einmaligen Geldbetrag aus der Unfallversicherung.
Versicherungssumme
Die Versicherungssummen betragen
- im Todesfall 2.557 Euro für Ledige, 5.113 Euro für Verheiratete
- bei Vollinvalidität 40.904 Euro für Ledige, 81.807 Euro für Verheiratete (bei Teilinvalidität vermindern sich diese Summen).
- für Bergungskosten bis zu 2.557 Euro
- für kosmetische Operationen bis zu 1.023 Euro
Nicht versichert sind
- Behandlungskosten anlässlich eines Unfalles. Für diese Kosten ist die Berufsgenossenschaft bzw. die Krankenkasse zuständig.
- Unfälle von Nichtmitgliedern
- Sachschäden, z.B. reine Brillenschäden.
III. Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung mit Rabattverlustversicherung
Dienstfahrt
Alle notwendigen Fahrten, die im Auftrag und Interesse des KDFB durchgeführt werden. Mitversichert sind auch angeordnete Fahrten der Mitglieder zu Bildungsveranstaltungen, Konferenzen usw. sowie Fahrten von Mitgliedern, die als Referentin im Interesse des KDFB - auch gegen Honorar - tätig werden. Wird die Dienstfahrt zu persönlichen Zwecken (z.B. privater Einkauf, Arztbesuch) unterbrochen, so ruht der Versicherungsschutz für diese Zeit.
Versicherungsschutz
Schäden an Privatkraftfahrzeugen (nicht LKW) bei Dienstfahrten für den KDFB.
Versicherungsleistung
Eine Voll- und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung für das genutzte Fahrzeug. Teilkaskoschäden müssen zuerst der eigenen Teilkaskoversicherung gemeldet werden, da es in diesem Bereich keine Rückstufung für den Fahrzeughalter gibt. Eine evtl. Selbstbeteiligung wird dann von der Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung erstattet.
Rabattverlustversicherung
Die Leistung der Rabattverlustversicherung besteht darin, dass der finanzielle Verlust aus der Rückstufung der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs an den Fahrzeughalter erstattet bzw. ausgeglichen wird, wenn mit dem genutzten Fahrzeug ein Fremdschaden verursacht wird.
Abwicklung
Der Fremdschaden ist immer der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden, die dann die Schadensabwicklung durchführt. Von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung erhält die Fahrzeughalterin eine Bescheinigung darüber, welcher finanzielle Verlust ihr durch die Rückstufung über die Jahre hinweg entsteht. Der von der eigenen Versicherung genannte Betrag wird von der Rabattverlustversicherung an den Fahrzeughalter erstattet.
Nicht versichert sind
- mit dem Fahrzeugschaden verbundene Kosten wie Nutzungsausfall, Mietwagen, Unkostenpauschale u.ä.
- Gutachterkosten, es sei denn, das Gutachten wurde nach Absprache mit der zuständigen Schadenabteilung der Versicherungskammer Bayern in Auftrag gegeben.
IV. Allgemeines
Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich an:
Versicherungsbüro Gassenhuber
Postfach
Büro: Tölzer Str. 32, 82025 Grünwald
Tel. 089/641895-0
Fax 089/641895-39
Dort erhält man im Schadenfall die notwendigen Formulare. Diese Formulare sind über den jeweiligen Diözesanverband des KDFB weiterzuleiten. Schäden sind immer unverzüglich telefonisch beim Versicherungsbüro Gassenhuber anzuzeigen.
Quelle:
Flyer "Wie sind wir im Frauenbund versichert?", Stand: Juli 2002, herausgegeben vom Katholischen Deutschen Frauenbund, Ludwigsplatz 4, 94032 Passau, Tel. 0851/36361.